Allgemeinen Geschäftsbedingungen Saal1 GmbH – Saal1 Küchlin Varieté Basel

(gültig ab November 2025)

Saal1 GmbH · Steinenvorstadt 55 · 4051 Basel · 

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Vertragsverhältnisse der Saal1 GmbH, insbesondere für die Nutzung der Räumlichkeiten des Saal1 Küchlin Varieté Basel (nachfolgend Saal1 oder Vermieter genannt).Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb von Spezialvereinbarungen oder Einzelverträgen gehen diesen AGB vor.Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB ist unter www.saal1.ch veröffentlicht.Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt sich der Kunde bzw. Veranstalter mit den Bedingungen einverstanden.

  1. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung der Saal1 GmbH ist Bestandteil dieser AGB und auf der Webseite der Saal1 GmbH abrufbar. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

  1. Vertragsabschluss

Eine Reservation oder Buchung von Leistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die Saal1 GmbH rechtskräftig und somit verbindlich.Alle Leistungen, Optionen und Absprachen werden schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um gültig zu sein.

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Saal1 GmbH ist verpflichtet, die gebuchten Leistungen bereitzuhalten und zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen.

Preisanpassungen bleiben vorbehalten, wenn:

  • der Kunde nachträgliche Änderungen wünscht (z. B. Anpassungen bei Technik, Restauration, Raumbelegung, Dauer usw.);
  • oder externe Umstände (z. B. Energiekosten, behördliche Auflagen) dies erfordern.

Mietblöcke und Zuschläge:

  • Eine Halbtagesmiete gilt für maximal 5 Stunden und bezieht sich auf folgende Zeitfenster:07:00–12:00 Uhr, 12:00–17:00 Uhr oder 18:00–23:00 Uhr.
  • Eine Ganztagesmiete gilt für maximal 11 Stunden.
  • Bei Überschreitung dieser Zeiträume wird pro Mitarbeiter und angebrochene Stunde ein Zuschlag von CHF 45.– verrechnet.
  1. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Saal1 GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Gesamtbetrags zu verlangen.Nicht bezahlte Rechnungen von Teilnehmenden werden dem Veranstalter weiterverrechnet.

Bei Zahlungsverzug behält sich die Saal1 GmbH vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.Rechnungen an Adressen ausserhalb der Schweiz sind vor Ort oder per Kreditkarte zu begleichen.

Die Saal1 GmbH bezahlt Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

  1. Untervermietung, Werbung und Namensnennung

Die Untervermietung von Räumlichkeiten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Saal1 GmbH.Die Verwendung des Namens „Saal1 Küchlin Varieté“ in Medien, Drucksachen oder Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt.Bei Nutzung des Logos ist vorab ein „Gut zum Druck“ einzuholen.

  1. Lieferung und Rücktransport von Material

Anlieferungen und Abtransporte sind ausschliesslich zu folgenden Zeiten erlaubt:

  • Montag bis Freitag über Steinenvorstadt: 08:00 – 11:00 Uhr
  • Montag bis Freitag über Birsig-Parkplatz: 08:00 – 17:00 Uhr

Bei Nichteinhaltung dieser Zeiten können Zusatzgebühren erhoben werden.Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Haupteingang ist untersagt.

Ein detaillierter Lieferantenplan mit den Namen aller beteiligten Lieferanten sowie den geplanten Liefer- und Abholzeiten ist spätestens 14 Tage vor dem Event, ohne Aufforderung des Vermieters, einzureichen.Dieser Lieferantenplan ist Bestandteil des Eventflows / Eventdrehbuchs, welches ebenfalls bis spätestens 14 Tage vor dem Event beim Vermieter eingereicht werden muss.

  1. Reservation und Option

Wird bis zum Ablauf einer eingeräumten Optionsfrist kein Vertrag abgeschlossen, kann die Saal1 GmbH ohne Rücksprache über die reservierten Termine verfügen.

  1. Sicherheitsvorschriften

Die maximale Personenanzahl im gesamten Gebäude beträgt 800 Personen.Feuerlöscher, Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.Dekorationen müssen aus schwer entflammbaren Materialien bestehen.Jegliche Befestigungen an Wänden oder Decken sowie Lasten an Aufhängepunkten bedürfen der Zustimmung des Vermieters.Den Anweisungen des Personals und des Vermieters ist Folge zu leisten.Bei öffentlichen Veranstaltungen muss der Mieter die Partnersicherheitsfirma der Saal1 GmbH beauftragen.

  1. Garderoben und Ausstattung

Die Nutzung der Garderoben erfolgt auf Verantwortung des Veranstalters.Auf Wunsch kann Personal für die Garderobe gegen Gebühr gestellt werden.

  1. Dekoration und Aufbau

Beim Dekorieren dürfen weder Wände noch Böden beschädigt werden.Nägel, Klebeband oder andere Befestigungsmittel sind nur nach Absprache erlaubt.Unbewilligte Aufbauten (Container, Zelte etc.) werden auf Kosten des Veranstalters entfernt.

  1. Öffentliche Vorschriften und Feuerpolizei

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle feuerpolizeilichen und sicherheitsrelevanten Vorschriften einzuhalten.Der Gebrauch leicht entflammbarer Materialien ist untersagt.

  1. Öffnungszeiten

Das Saal1 Küchlin Varieté Basel verfügt über folgende Betriebsgenehmigungen:

  • Sonntag bis Donnerstag: bis 01:00 Uhr
  • Freitag und Samstag: bis 02:00 Uhr

Veranstaltungen, die über diese Zeiten hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und können zusätzliche Gebühren verursachen.Die Einhaltung behördlicher Sperrzeiten liegt in der Verantwortung des Veranstalters.

  1. Planung und Information

Alle relevanten Informationen zur Durchführung des Anlasses (Menüwahl, Getränke, Technik, Bestuhlung, Dekoration usw.) sind der Saal1 GmbH mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung final schriftlich mitzuteilen. Ein detaillierter Programmablauf / Eventflow ist ebenfalls 14 Tage vor dem Event einzureichen. Der grobe Ablaufplan muss bis 31 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.Spätere Änderungen können Zusatzkosten verursachen.

Für die Offertenerstellung müssen sämtliche relevanten Informationen und Eckdaten vollständig vorliegen.Offerten können nur auf Basis der verfügbaren Informationen erstellt werden.

Eine komplexe Planungsphase, die mehrere Vor-Ort-Besuche, ausführliche technische Abklärungen oder zusätzliche Koordinationsleistungen erfordert – sei es auf Wunsch des Veranstalters oder aufgrund besonderer Anforderungen –, wird der zusätzliche Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Reinigung und Abfallentsorgung

Die genutzten Räume sind in sauberem Zustand zurückzugeben.Die Endreinigung erfolgt durch die beauftragte Firma des Vermieters und wird gemäss Vertrag verrechnet.

Die Abfallentsorgung über das normale Mass hinaus erfolgt durch den Veranstalter oder wird ihm bei Übernahme durch den Vermieter verrechnet.Dekorationen, die nicht entfernt werden, werden auf Kosten des Veranstalters entsorgt.

Das Sicherheitspersonal hat darauf zu achten, dass Besucher keine Becher, Flaschen oder Abfälle mitnehmen.

Bei öffentlichen Anlässen ist der Mieter verpflichtet, während der Veranstaltung Personal für die Reinigung der Toiletten zu beauftragen.Bei einer Personenzahl über 300 Besuchern wird empfohlen, mit zwei Reinigungskräften zu arbeiten.Auf Wunsch kann dieser Auftrag der Saal1 GmbH übertragen werden, welche diesen Service zu einem Betrag von CHF 45.– pro Stunde und Reinigungskraft in Rechnung stellt.

  1. Annullationsbedingungen

Stornierungen und Änderungen werden nur schriftlich akzeptiert.Werden Räumlichkeiten oder Veranstaltungen durch den Veranstalter annulliert, gelten folgende Kostenregelungen:

  • 60–30 Tage vor Anlass: 75 % der Saalmiete
  • 29–15 Tage vor Anlass: 100 % der Saalmiete
  • 14–8 Tage vor Anlass: 100 % der Saalmiete zuzüglich 25 % des entgangenen Verzehrumsatzes
  • 7–0 Tage vor Anlass: 100 % der Saalmiete zuzüglich 50 % des entgangenen Verzehrumsatzes
  • Hauptsaison (November, Dezember, Januar): keine Stornierung möglich.

Als Berechnungsgrundlage für den Verzehrumsatz gilt die Auftragsbestätigung.Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind vollumfänglich zu vergüten, es sei denn, sie können gleichwertig weitervermietet werden.

  1. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Unfälle, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Lieferanten oder Gäste verursacht werden.Der Vermieter lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, soweit kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters vorliegt.Mitgebrachtes Material ist vom Veranstalter selbst zu versichern.

  1. Catering

Das Catering (Getränke) erfolgt grundsätzlich durch die Saal1 GmbH.*Für die Speisen arbeitet die Saal1 GmbH mit drei bevorzugten Cateringpartnern (Preferred Partner) zusammen, welche mit den Räumlichkeiten, Abläufen und technischen Gegebenheiten des Hauses vertraut sind.

Die Zusammenarbeit mit einem externen Catering-Anbieter ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Saal1 GmbH.Da die Einweisung, Koordination und technische Einführung externer Anbieter mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, werden die dabei entstehenden Planungs- und Betreuungskosten separat in Rechnung gestellt.

* Bei externem Catering (Getränke) wird eine kategoriespezifische Korkgebühr oder Kulturpauschale verrechnet.

  1. Technik

Die hausinterne Technikfirma ist technischer Partner für Ton, Licht und Bühne.Nach Absprache kann eine Ausnahme gewährt werden.Die Verwendung eigener technischer Geräte bedarf der Zustimmung des Vermieters.

  1. SUISA und Urheberrechte

Musikalische oder audiovisuelle Inhalte sind vom Veranstalter selbst bei der SUISA anzumelden und abzurechnen.Die Saal1 GmbH übernimmt keine Verantwortung für urheberrechtliche Abgaben.

  1. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Verbote, Stromausfälle, Terrorakte).Bereits geleistete Zahlungen können bei Verschiebung auf einen Ersatztermin angerechnet werden.

  1. Rücktritt durch die Saal1 GmbH

Die Saal1 GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • Sicherheits- oder Bewilligungsproblemen,
  • höherer Gewalt,
  • Gefährdung des Rufes oder des ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs,
  • falschen Angaben zum Zweck der Veranstaltung.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Veranstalters.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Basel-Stadt.Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  1. Hausordnung und Mitbringen von Speisen und Getränken

Bei Kinobesuchen und öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitbringen und Konsumieren von ausserhalb erworbenen Getränken und Speisen im gesamten Gebäude nicht gestattet.Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Regelung behält sich die Saal1 GmbH das Recht vor, Taschenkontrollen am Eingang durchzuführen.

Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Eintrittsgelder besteht in diesem Fall nicht.

Ebenso gilt:sollte eine Person aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen können, erfolgt keine Rückerstattung oder Umbuchung bereits gekaufter Tickets.Der Weiterverkauf oder die Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern keine gesetzlichen oder organisatorischen Gründe dagegensprechen.

25. Kontingent für Veranstaltungstickets

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Saal1 Küchlin Varieté Basel behält sich die Saal1 GmbH das Recht vor, bis zu zehn (10) Eintrittstickets pro Veranstaltung unentgeltlich zu erhalten.Diese Tickets dürfen durch die Saal1 GmbH frei verwendet oder an Partner, Medien oder Mitarbeitende weitergegeben werden.Der Veranstalter verpflichtet sich, dieses Kontingent bei der Planung und beim Ticketing zu berücksichtigen.

26. Foto- und Filmaufnahmen

Die Saal1 GmbH ist berechtigt, während Veranstaltungen im Saal1 Küchlin Varieté Basel Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen, sofern dabei keine einzelnen Personen oder geschützten Marken eindeutig erkennbar oder identifizierbar sind.Das entstandene Material darf von der Saal1 GmbH zu Dokumentations-, Kommunikations- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit) verwendet werden.Der Veranstalter erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

27. Vertraulichkeit

Über Preise, Konditionen und Vertragsinhalte zwischen der Saal1 GmbH und dem Veranstalter wird gegenseitiges Stillschweigen vereinbart.Diese Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

 

Stand: Basel-Stadt, November 2025

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